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   BSG, 20.03.1981 - 8/8a RU 36/80   

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https://dejure.org/1981,6345
BSG, 20.03.1981 - 8/8a RU 36/80 (https://dejure.org/1981,6345)
BSG, Entscheidung vom 20.03.1981 - 8/8a RU 36/80 (https://dejure.org/1981,6345)
BSG, Entscheidung vom 20. März 1981 - 8/8a RU 36/80 (https://dejure.org/1981,6345)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Auch Bemessung des Übergangsgeldes nach § 568 RVO, wenn Verletzter während der Berufshilfemaßnahme noch arbeitsunfähig ist

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Übergangsgeld - Berufshilfemaßnahme - Arbeitsunfähigkeit - Ausbildungsvergütung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 25.11.1977 - 2 RU 71/76

    Unbillige Härte - Berufshilfemaßnahme - Übergangsgeld - Bemessung -

    Auszug aus BSG, 20.03.1981 - 8a RU 36/80
    Sind seine Voraussetzungen erfüllt, ist das Ubergangsgeld nach 5 568 Abs. 3 RVO zu berechnen (BSGE 45, 171, 173).

    Hiermit sollte in Fällen die Möglichkeit der Abhilfe geschaffen werden, in denen eine ausreichende Höhe des Ubergangsgeldes bei Zugrundelegung des zuletzt erzielten Arbeitseinkommens nicht sichergestellt ist (BT-Drucks VII/1237 S. 59 zu 5 1A), um zu verhindern, daß die Stellung des Behinderten während der Rehabilitationsmaßnahme zu seinem Nachteil verschlechtert wird, Die Vorschrift soll aber nicht zu einer wirtschaftlichen Besserstellung führen (BSGE 45, 171, 174 mN)°.

    Es war also nicht nur eine verhältnismäßig kurze Zeit mit Übergangsgeld anstelle eines Arbeitsentgeltes zu überbrücken (vgl BSGE 45, 171 ff = 8 Monate), vielmehr die gesamten anderthalb Jahre der Umschulung, nachdem der Kläger auch schon vorher nur das nach 5 561 RVO berechnete Ubergangsgeld bezogen hatte.

  • BSG, 18.12.1979 - 2 RU 57/77

    Berechnung des Übergangsgeldes bei Verdienständerung während der

    Auszug aus BSG, 20.03.1981 - 8a RU 36/80
    Von dieser Möglichkeit Spricht in einem Falle fortbestehender Arbeitsunfähigkeit auch bereits der 2. Senat in seinem Urteil vom 18° Dezember 1979 (BSGE 49, 219, 221).
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